2.000 Euro Bußgeld wegen diskriminierenden Stellenangebots
11.04.2008
2.000 Euro Bußgeld wegen diskriminierenden Stellenangebots. Paris (AP). Weil sie nur eine Telefonistin französischer Nationalität einstellen wollte, ist die Verwaltungsleiterin einer Pariser Anwaltskanzlei am Donnerstag zu 2.000 Euro Bußgeld verurteilt worden. Überdies muss ihre Kanzlei 4.000 Euro an die Menschenrechtsgruppe SOS-Rassismus überweisen, die das Verfahren vor dem Pariser Strafgerichtshof angestrengt hatte. In zwei Stellenangeboten in der Zeitung Gazette du Palais vom 16. und 17. Mai wurde eine junge Französin als Sekretärin und eine junge Frau französischer Nationalität als Telefonistin gesucht. Die Verwaltungschefin hatte die Anzeigen formuliert.
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